OEGAM: Positionspapier hausärztliche und familienmedizin. Grundversorgung

Folgende Punkte sind auf der Homepage der Österr. Gesellschaft für Allgemeinmedizin (http://www.oegam.at.) zu lesen.

1.       Die Stärkung der hausärztlichen, allgemeinmedizinischen Versorgung ist angesichts der zunehmenden Spezialisierung und Fragmentierung der Gesundheitsversorgung wichtiger denn je. Gerade wegen der immer differenzierteren und spezialisierteren Behandlungsoptionen und der Zunahme chronisch und mehrfach kranker Menschen ist eine langzeitige und umfassende Betreuung sinnvoll. Diese wird derzeit aber auch in Zukunft im Hausarztbereich zwischen verschiedenen ärztlichen Disziplinen bzw. nichtärztlichen Professionen begleitet und koordiniert, wird aber vor allem auch selbst geleistet.

 2.       Eine wohnortnahe und niederschwellig erreichbare hausärztliche Versorgung muss auch in Zukunft für die Bevölkerung in allen Regionen Österreichs sowohl im ländlichen als auch im städtischen Bereich gesichert sein. Die Vergabe von Kassen-Verträgen ist entsprechend einem vereinbarten Stellenplan aus Gründen der Versorgungsqualität, der Existenzsicherheit und der Investitionssicherheit neu beginnender Kassenärzte vorzunehmen. Die Parteienstellung der Ärztekammer ist dabei  eine unverzichtbare Grundlage.

3.       Die Domäne Familienmedizin der hausärztlichen Versorgung widmet sich besonders dem Lebensumfeld und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit bzw. Resilienz der Patienten. Dieser vorwiegend im psychosozialen Bereich bestehender Arbeitsauftrag ist zusammen mit anderen Gesundheitsberufen zu erfüllen. Dabei kann die Beziehung sowohl zum einzelnen Patienten in seinem Beziehungsgefüge als auch zu seinem Lebensumfeld als Ganzes, als System, verstanden werden.

4.       Für eine gestufte bzw. integrierte Gesundheitsversorgung sind klare Aufträge zu schaffen. Hausärztinnen und Hausärzte stellen eine qualifizierte medizinische  Grundversorgung sicher und organisieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Fachspezialisten, Kliniken, Pflege- und Sozialdiensten, anderen Gesundheitsberufen sowie Einrichtungen in der Gemeinde. Sie nehmen eine zentrale Position als verantwortliche Koordinatorinnen und Koordinatoren ein und halten den Überblick über die Gesamtversorgung des Patienten. Rahmenbedingungen, die eine Steuerung der Patientenströme in die richtige Versorgungsebene ermöglichen, sind zu schaffen.

5.       Die Rahmenbedingungen für neue Organisationsformen sind für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. die Lebensplanung der jungen Generation im hausärztlichen Bereich zu schaffen. Dazu gehört die ausreichende Honorierung, die bessere Organisation der Bereitschaftsdienste, die Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit, die Vereinbarung von Wiedereinstellungsmodellen, der Anstellung von Ärzten bei Ärzten. Diesen neuen

 Zusammenarbeitsformen dürfen Honorierungssysteme nicht demotivierend entgegenstehen. Die unternehmerische Verantwortung für neue ärztliche Organisationsmodelle sollte nach wie vor nicht staatlichen oder Rendite- bzw. Auslastungs-interessierten Institutionen überlassen werden.

6.       Neue Honorierungsformen sind notwendig, die einer modernen Allgemeinmedizin entsprechen. Sie sollen einerseits durch Pauschalbeträge weitgehend der Betreuungs- bzw. Beziehungsmedizin gerecht werden, andererseits durch ausgewählte Einzelleistungen motivierend für die Leistungserbringung wirksam sein. Der dazu notwendige neue Gesamtvertrag ist durch die Ärztekammer als Interessenvertretung zu verhandeln.

7.       Die Arbeit im Team ist sowohl innerhalb von Praxen, als auch im umgebenden Gesundheitsbereich zwingend. Dies betrifft die strukturierte Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen (diplomierte Pflege, Physio-/Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Logotherapeuten, Sozialarbeitern etc.). Sie ist notwendig bzw. selbstverständlich, um die steigenden Anforderungen der Patienten-Versorgung zu bewältigen. Der über die Teamarbeit erreichte Nutzen erfordert darüber hinaus eine angemessene Honorierung aller beteiligten Professionen.

8.       Der Kontakt mit der Allgemeinmedizin soll im Studium frühzeitig und durchgehend erfolgen. Eine Stärkung der bestehenden universitären allgemeinmedizinischen Institute und die Gründungen von Instituten für Allgemeinmedizin an der MedUni Linz und MedUni Innsbruck sind dazu unbedingt notwendig. Studierenden sollte während ihres gesamten Studiums immer wieder mit der Hausarztmedizin in Kontakt kommen. Neben der Verbesserung des Verständnisses für die medizinische Grundversorgung und dem Interesse für allgemeinmedizinische Kompetenz ist dies eine Voraussetzung, um medizinischen Nachwuchs für die hausärztliche Versorgung zu gewinnen.

9.       Ein Weiterbildungsverbund für zukünftige Ärzte für Allgemeinmedizin muss geschaffen werden. Er soll den fugenlosen Ablauf der postpromotionellen Ausbildung im stationären wie im niedergelassenen Bereich bzw. in der Lehrpraxis sichern. Der allgemeinmedizinische Nachwuchs soll hier eine Anlaufstelle für die Sicherung seiner Ausbildungsqualität haben.

10.    Die allgemeinmedizinische Lehrpraxis ist im neuen Curriculum der postpromotionellen Ausbildung verpflichtend enthalten. Ein Schwerpunkt des Lernprozesses ist die Hinführung zu einem sicheren Management der Probleme akut erkrankter Menschen, die kompetente medizinische Begleitung chronisch Kranker, der zeitgemäße Umgang mit Multimorbidität, Polypharmazie, aber auch die Sicherung einer guten Kompetenz bei Vorsorge, Früherkennung und Gesundheitsförderung. Eine externe Finanzierung der Gehälter der Lehrpraktikanten ist zu sichern, da die durchschnittlichen  allgemeinmedizinischen Praxen keine ausreichende wirtschaftliche Kapazität dafür haben.